Sofern Ihr Unternehmen nicht den gesetzlichen Rechnungslegungsvorschriften nach dem Handelsgesetzbuch unterliegt, haben sie für die Finanzverwaltung eine Gewinnermittlung vorzulegen.
Abhängig von der Berufsgruppe oder Größenklasse des Unternehmens ist entweder eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder ein Betriebsvermögensvergleich zu erstellen.
Bei der Einnahmen-überschuss-Rechnung werden die Einnahmen den Betriebsausgaben nach dem Zu- und Abflussprinzip gegenübergestellt.
Der Betriebsvermögensvergleich ist eine Gegenüberstellung der Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten nach steuerrechtlichen Vorschriften.