Die Ergebnisse aus dem Jahresabschluss bzw. aus der Gewinnermittlung dienen als Basis für die Erstellung
von betrieblichen Steuererklärungen.
Zu den betrieblichen Steuererklärungen gehören z.B. die Umsatzsteuer-, Körperschaft- und Gewerbesteuererklärungen.
Die betrieblichen Steuererklärungen sind der Finanzverwaltung zwingend elektronisch einzureichen.
Sofern Sie sich steuerlich beraten lassen, verlängert sich die Abgabefrist auf den 31.12. des Folgejahres.