Oeliden Steuerberater Anhang

Anhang

Der Anhang ist Bestandteil des Jahresabschlusses von Kapital gesellschaften und bestimmten Personengesellschaften und dient als Erläuterung der Bilanz und beinhaltet i.W. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung der Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten.

Kleine Gesellschaften, die gewisse Größenkriterien nicht überschreiten sind von der Aufstellung eines Anhangs befreit.

Die Bilanz und der Anhang sind im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

Die Prüfung auf Erstellungspflicht eines Anhangs, die Aufstellung des Anhangs unter Berücksichtigung von Erleichterungsmöglichkeiten sowie die Offenlegung übernehmen wir gerne für Sie.